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FCA für Batteriespeicher

NetzanschlussDeutschlandStand der Recherche: September 2026

FCA: Flexible Netzanschlussvereinbarungen für Batteriespeicher in Deutschland

Überblick über Verteilnetzbetreiber (VNB) und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): welche FCA-Modelle es gibt, wie die Betriebsfenster für Laden und Entladen funktionieren, und wie Rampenraten, Regelleistung und Blindleistung geregelt sind.

Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2b EnWG und § 8a EEG, beide seit 2025 in Kraft.

1. Was ist ein FCA?

Ein FCA (Flexible Connection Agreement, auf Deutsch flexible Netzanschlussvereinbarung) ist ein Netzanschlussvertrag mit flexiblen Betriebsbedingungen. Statt einer klassischen Anschlusszusage mit jederzeit voll garantierter Leistung erhält der Anlagenbetreiber schneller einen Netzanschluss, akzeptiert dafür aber zeitlich und betrieblich eingeschränkte Fahrweisen. Rechtlich möglich ist das seit 2025 durch § 17 Abs. 2b EnWG, der Bezug und Einspeisung abdeckt und damit für Speicher relevant ist, sowie durch § 8a EEG, der nur die Einspeisebegrenzung regelt und damit für EE-Anlagen und Co-Location greift.

Hintergrund ist der Boom an Netzanschlussanfragen für Großbatteriespeicher: Bei den vier ÜNB lagen Ende Q3 2025 rund 545 Anträge mit 211 GW allein für Großspeicher vor. Hinzu kommen nach BDEW-Schätzung fast 600 GW an Anfragen auf VNB-Ebene. Der im Netzentwicklungsplan 2037/2045 unterstellte Bedarf liegt bei nur 41 bis 94 GW bis 2035.

2. Verteilnetzbetreiber im Überblick

FCA-Angebote ausgewählter deutscher Verteilnetzbetreiber für Batteriespeicher
NetzbetreiberRegionFCA-Infos veröffentlicht?Form und Besonderheit
SH NetzSchleswig-Holstein, Nord-NiedersachsenJa, sehr detailliertEigene Info-Seite plus öffentliches Kundeninfo-PDF mit exakten Kennlinien für Stand-Alone-BESS und Überbauungen bzw. Hybridanlagen.
MITNETZ STROMSachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, BrandenburgJa, detailliertProduktseite „Stand-Alone-Speicher mit FCA" mit regelbasierten Fahrplänen. Die TAB HS/MS enthalten seit 03/2026 zusätzlich feste Rampenraten und eine PRL-Deckelung.
Avacon NetzNiedersachsen, Sachsen-AnhaltJa, detailliertUnterseite „FCA, Flexible Netzanschlussvereinbarung" für Großspeicher und PV/Wind-Kombinationen. Das Angebot ist freiwillig, keine Pflicht.
WestnetzNRW, Rheinland-Pfalz, HessenJaSpezielles FCA-Modell für Co-Location- und Graustromspeicher (seit 07/2026) mit fixer maximaler Einspeiseleistung am gemeinsamen Netzanschlusspunkt.
Bayernwerk NetzBayernJa, detailliert, eigene Kundeninfos MS/HSGetrennte PV-abhängige Betriebsbereichs-Diagramme für Einspeisung und Bezug, Gradient 1 bis 10 %/min, Nachtfenster 23 bis 5 Uhr für den Bezug.
Netze BWBaden-WürttembergTeilweise, in PilotierungGrundsätze zu Großspeicher-Anfragen, Einbindung in Forschungsprojekte wie STRIVE.BW zum netzdienlichen FCA-Speicherbetrieb.
E.DIS NetzBrandenburg, Mecklenburg-VorpommernEingeschränkt bis neinKein öffentliches Standard-FCA-Produktblatt, Einzelfallprüfung nach § 17 EnWG.
SynaHessen, Rheinland-Pfalz, Baden-WürttembergTechnisch im RegelwerkRegelungen in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB MS) verankert, kein separates FCA-Produktblatt.

3. Übertragungsnetzbetreiber im Überblick

FCA-relevante Netzanschlussverfahren der vier deutschen ÜNB
NetzbetreiberRegionFCA-Infos veröffentlicht?Form und Besonderheit
50HertzOstdeutschland, Berlin, HamburgEingeschränkt bis neinKein FCA-Standardprodukt. Der Anschluss läuft über KraftNAV und das gemeinsame Reifegradverfahren der vier ÜNB (seit 04/2026). FAQ und Positionspapiere sind veröffentlicht.
AmprionNRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile BW und HessenTeilweiseEigene Unterseite „Speicheranlagen". Reifegradverfahren inklusive Formular F.5 für Co-Location und hybride Projekte, das auch Grünstromspeicher abdeckt.
TenneTNiedersachsen, Bremen, Hamburg, Bayern, Teile Hessen, NRW und SHTeilweiseSeite „Netzanschlussanfragen". Über 70 % der Anfragen sind Speicher. Gemeinsames Reifegradverfahren mit den anderen drei ÜNB seit 04/2026.
TransnetBWBaden-WürttembergJa, teilweiseEigene Info-Seite „Batteriespeicher" (Projekt 3239+), veröffentlichter Muster-Netzanschlussvertrag für Batteriespeicher sowie Netzanschlusskarte mit Kapazitätsstatus.

Reifegradverfahren und Grünstromspeicher

Die vier ÜNB nutzen seit April 2026 ein gemeinsames, identisch dokumentiertes Reifegradverfahren, also first ready, first served statt first come, first served, für Netzanschlussanträge von Großbatteriespeichern, Rechenzentren und Elektrolyseuren. Graustromspeicher mit bidirektionalem Bezug und Einspeisung über einen eigenen Anschluss fallen voll darunter. Grünstromspeicher, also Co-Location an einer bestehenden oder gemeinsam beantragten EE-Anlage mit reiner Einspeisung, sind über das Formular F.5 zur Bestätigung des hybriden Projektvorhabens eingebunden. Ein Speicher, der ausschließlich den bereits bestehenden Anschluss einer EE-Anlage mitnutzt, kann das Verfahren sogar ganz umgehen. Reine Erzeugungsanlagen bleiben unter EEG und KraftNAV.

4. Wie funktioniert ein FCA in der Praxis? Beispiel SH Netz, Hochspannung

SH Netz veröffentlicht als einer der wenigen VNB die konkreten Kennlinien seines FCA-Modells. Sie zeigen exemplarisch, wie die meisten regelbasierten FCA-Modelle in Deutschland strukturiert sind: asymmetrisch zwischen Laden und Entladen, weil beide Richtungen unterschiedliche Netzprobleme adressieren.

Leistungsband-Logik

Das Leistungsband ist die zulässige Spanne zwischen Einspeisung und Bezug zu einem gegebenen Zeitpunkt. Es wird anhand normierter Kennlinien für eine Referenz-Wind- und eine PV-Freiflächenanlage sowie lokaler Wetterprognosen im Radius von 25 km stündlich neu berechnet. Maßgeblich ist jeweils die höhere Einspeiseleistung aus Wind oder PV in der Region.

Einspeiseeinschränkung beim Entladen

Greift, sobald Wind- oder PV-Erzeugung mehr als 50 % ihrer Nennleistung erreicht.

0 %50 %100 %0 %50 %100 %PV-/Windleistung (% Nennleistung)Zulässige BESS-Einspeisungkeine Einschränkung−2 %-Pkt. je +1 %-Pkt.

Bezugseinschränkung beim Laden

Greift nur bei Dunkelflaute, wenn beide Technologien, Wind und PV, unter 10 % ihrer Nennleistung liegen. Ab 10 % ist der Bezug regulär uneingeschränkt möglich.

0 %50 %100 %0 %10 %100 %PV-/Windleistung (% Nennleistung)Zulässiger BESS-BezugDunkelflauteNormalfall: Bezug uneingeschränkt

Die beiden Kennlinien sind nur eine Variante. Maßgeblich ist die normierte Leistung einer Referenz-PV-Freiflächenanlage und einer Referenz-Windanlage in der Region. Je nachdem, welche der beiden Referenzanlagen den Ausschlag gibt und in welcher Konstellation der Speicher steht, also Stand-Alone, Überbauung oder Hybridanlage, veröffentlichen SH Netz und andere Netzbetreiber weitere FCA-Varianten mit abweichenden Schwellen und Kennlinienverläufen.

Diese Asymmetrie ist kein Zufall. Die Einspeisung wird eingeschränkt, wenn viel EE-Erzeugung das Netz bereits auslastet, der Bezug dagegen, wenn zu wenig EE-Erzeugung vorhanden ist und Laden zusätzliche Netzlast ohne Überschuss verursachen würde. Beide Zustände treten praktisch nie gleichzeitig auf. Wichtig für die Praxis: Der Fall ohne Dunkelflaute, also PV- oder Windleistung ab 10 % der Nennleistung, ist der Normalfall. Hier ist der Bezug des Batteriespeichers zu jeder Tageszeit voll und ohne Einschränkung möglich, unabhängig davon, wie hoch PV und Wind darüber hinaus liegen. Nur das enge Fenster unter 10 % löst überhaupt eine Bezugsbeschränkung aus.

Nachtfenster

Von 23:00 bis 5:00 Uhr darf der Speicher außerhalb einer Dunkelflaute uneingeschränkt laden. Selbst während einer Dunkelflaute gewährt SH Netz in diesem Fenster ein Mindestbezugsrecht von 25 % der installierten Leistung, eine Zusatzregel, die es auf der Einspeiseseite nicht gibt. In Einzelfällen, etwa bei nachtaktiver Industrie in der Nähe, kann das Nachtfenster entfallen.

Fahrplanprozess

  • –T minus 60 Minuten: Der verbindliche Fahrplan ist dem Netzbetreiber gemäß Redispatch-Prozess zu melden. Die zugrundeliegenden Leistungsbänder werden stündlich aktualisiert.
  • –T minus 60 bis T minus 5 Minuten: Kurzfristige Anpassungen sind möglich, bei erwarteten Engpässen, also Dunkelflaute unter 10 % oder Einspeisespitze über 50 %, aber nur in engpassreduzierender Richtung. Bei Dunkelflaute heißt das Bezug runter oder Einspeisung hoch, bei Einspeisespitze Bezug hoch oder Einspeisung runter. Im Normalfall zwischen 10 % und 50 % PV oder Wind sind Anpassungen uneingeschränkt möglich.
  • –Der Netzbetreiber behält sich zudem vor, bei außergewöhnlichen Netzsituationen automatisiert und vorübergehend einzugreifen.

5. Rampenraten im Vergleich

Die Rampenrate, also der Wirkleistungsgradient, begrenzt, wie schnell ein Speicher seine Leistung ändern darf, unabhängig vom auslösenden Marktsegment. Anders als die Leistungsbänder ist sie in der Regel ein einziger, symmetrischer Wert, der für Laden und Entladen gleichermaßen gilt. Die Grafik zeigt, wie lange ein Speicher je nach Vorgabe braucht, um von 0 % auf 100 % Leistung hochzufahren.

0 %25 %50 %75 %100 %05101520Zeit seit Sollwertänderung (Minuten)Leistung (% der Nennleistung)
20 %/min, ÜNB-Leitlinie, oberes Limit, Volllast nach 5 min10 %/min, ÜNB-Empfehlung und Bayernwerk-Obergrenze, Volllast nach 10 min6 %/min, SH Netz und MITNETZ, Volllast nach rund 16,7 min

Nicht dargestellt: die Bayernwerk-Untergrenze von 1 %/min, die 100 Minuten bis Volllast entspräche, sowie separate, schnellere Ausnahme-Gradienten für Redispatch, FCR und aFRR.

NetzbetreiberRampenrate SpeicherAnmerkung
SH Netz (Hochspannung)6 %/minGilt für die physische Anlage insgesamt, unabhängig vom Marktsegment der Leistungsänderung.
MITNETZ STROM (TAB HS/MS)0,10 % Pinst/s, rund 6 %/minEin Gradient über den gesamten Bereich von −100 % (Vollladen) bis +100 % (Vollentladen). Erzeugungsanlagen dürfen mit 0,37 %/s deutlich schneller fahren.
Bayernwerk Netz1 bis 10 %/minDer konkrete Wert wird je Anschlusspunkt gemäß Punkt C.2 der FCA-Bedingungen festgelegt.
ÜNB-Gemeinschaftsleitlinie6 bis 20 %/min, empfohlen 10 %/minEntspricht 5 bis 17 Minuten für den vollen Leistungshub. Separate, schnellere Gradienten für Redispatch, FCR und aFRR sind zulässig.

Marktanalysten, unter anderem Enervis, schätzen, dass eine 15-minütige Rampe die Erlöse eines Speichers um mindestens 10 % senken kann, da ein relevanter Teil jedes Marktintervalls fürs Rampen statt für Energieverschiebung verloren geht.

6. Regelleistung und Blindleistung

Regelleistung, SH Netz Hochspannung

  • –Primärregelleistung (FCR): keine Teilnahme zulässig.
  • –Sekundärregelleistung (aFRR): bis zu 30 % der installierten Leistung vermarktbar.
  • –Die Regelleistungserbringung bleibt an die geltenden Leistungsbänder gebunden.

Zum Vergleich: MITNETZ deckelt den PRL-Beitrag pauschal auf 25 % der installierten Leistung, unabhängig von der technischen Fähigkeit der Anlage.

Blindleistung nach VDE-AR-N 4120

  • –Die Bereitstellung ist in Einspeise- und Bezugsrichtung gleichermaßen verpflichtend, hier also symmetrisch geregelt.
  • –Das volle Blindleistungsvermögen muss zwischen −20 % und +20 % Pb,inst für mindestens 7 Minuten gemäß U/Q-Kennlinie aufrechterhalten werden.
  • –Der Abruf erfolgt über Online-Sollwerte aus der Leitstelle des Netzbetreibers. Der Gradient der Blindleistungsänderung liegt bei maximal 2 % Q/Pb,inst pro Minute, für ein möglichst lineares Verhalten beim Hoch- und Abfahren.

Eine Online-Datenschnittstelle zwischen Kundenanlage und Netzleitstelle ist in jedem Fall vor Inbetriebnahme einzurichten und zu prüfen.

7. Fazit

  • –FCAs sind seit 2025 rechtlich verankert, über § 17 Abs. 2b EnWG und § 8a EEG, und mittlerweile der Standardweg, um Großbatteriespeicher trotz knapper Netzkapazität anzuschließen.
  • –Auf VNB-Ebene bieten SH Netz, MITNETZ, Avacon, Westnetz und Bayernwerk bereits detaillierte, teils öffentlich dokumentierte FCA-Produkte. Netze BW befindet sich in der Pilotierung, E.DIS und Syna regeln FCA-Fragen bislang nur im Einzelfall oder im technischen Regelwerk.
  • –Auf ÜNB-Ebene gibt es kein eigenständiges FCA-Produkt, sondern das gemeinsame Reifegradverfahren aller vier ÜNB seit April 2026. Es deckt sowohl Grau- als auch Grünstromspeicher in Co-Location ab.
  • –Die Leistungsbänder für Laden und Entladen sind bewusst asymmetrisch und erzeugungsabhängig: Die Einspeisung wird bei viel PV und Wind gedrosselt, der Bezug nur im engen Dunkelflaute-Fenster unter 10 %. Außerhalb davon ist Laden immer uneingeschränkt möglich.
  • –Rampenraten gelten dagegen meist als ein einziger, symmetrischer Grenzwert für beide Richtungen, typisch 6 bis 10 %/min bei VNB und 6 bis 20 %/min bei ÜNB, und können die Erlöse zusätzlich schmälern.

Quellen

Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche oder technische Beratung. FCA-Bedingungen ändern sich laufend und werden im Einzelfall vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt.

Hinweis: Alle Analysen und Kennzahlen basieren auf vereinfachten Modellannahmen und historischen Marktdaten. Sie dienen der Illustration und sind keine Investitionsempfehlung. Projektspezifische Analysen berücksichtigen individuelle Standortparameter, aktuelle Marktpreise und Finanzierungsstrukturen.

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